Kurzantwort
Was 2026 wichtig ist
- 1 Pauschale ab 01.04.2026: 27,00 Euro netto pro Monat für den Basis-Anschluss eines anerkannten Hausnotruf-Systems – auf Grundlage des neuen Rahmenvertrags des GKV-Spitzenverbandes nach § 78 SGB XI.
- 2 Anspruch besteht ab Pflegegrad 1, wenn die pflegebedürftige Person allein lebt oder regelmäßig längere Zeit allein ist und im Notfall nicht selbst Hilfe rufen könnte.
- 3 Anschlusskosten und Zusatzfunktionen wie GPS-Mobilgeräte, Schlüsseldepot oder Hausbesuche sind nicht in der Pauschale enthalten und werden privat oder über andere Hilfen finanziert.
Faktencheck: GKV-Spitzenverband (Hausnotrufverträge nach § 78 SGB XI, FAQ Stand 03/2026), Bundesgesundheitsministerium (Leistungsübersicht 2026), § 40 SGB XI. Stand dieses Ratgebers: Mai 2026.
Ein Hausnotruf ist die einfachste Form, allein lebenden Seniorinnen und Senioren rund um die Uhr eine erreichbare Leitstelle zur Seite zu stellen. Per Knopfdruck am Armband oder an der Halskette wird ein 24-Stunden-Dienst alarmiert, der je nach Situation Angehörige, Pflegedienst oder Rettungsdienst informiert.
Für viele Familien ist der Hausnotruf der erste Pflegehilfsmittel-Antrag überhaupt. Er beruhigt Angehörige, die berufstätig sind oder weiter weg wohnen, und macht den Verbleib in der eigenen Wohnung länger möglich. Voraussetzung ist ein Pflegegrad – schon Pflegegrad 1 reicht – und ein erkennbares Notfallrisiko.
Pflegekassen-Leistung 2026
27,00 Euro pro Monat – seit 1. April 2026
Die Pflegekassen haben mit dem GKV-Spitzenverband einen neuen Rahmenvertrag nach § 78 SGB XI geschlossen. Er gilt seit 1. April 2026 und sieht eine monatliche Nettovergütung von 27,00 Euro für den Basis-Anschluss vor. Frühere Beitrittsverträge mit der bisherigen Pauschale von 25,50 Euro liefen in einer Übergangsfrist bis 31. Mai 2026 aus.
Die Pauschale rechnet der anerkannte Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab. Versicherte selbst zahlen für den Basis-Anschluss in der Regel keinen Eigenanteil – außer für Zusatzleistungen, die nicht im Vertrag stehen.
Geräte-Modelle
Drei Varianten – sachlich verglichen
Welches System passt, hängt vom Alltag ab: Wer überwiegend zu Hause ist, kommt mit dem klassischen Modell aus. Bei häufigen Wegen außerhalb der Wohnung lohnt eine mobile Lösung. Welche Anbieter vor Ort einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse haben, erfahren Sie über Pflegestützpunkt oder Pflegekasse.
Klassischer Hausnotruf am Festnetz
Eine Basisstation steht zu Hause am Telefonanschluss; ein Funksender als Armband oder Halskette löst den Notruf aus. Reichweite reicht meist für Wohnung und Garten. Geeignet für Menschen, die überwiegend zu Hause sind.
Mobiler Hausnotruf mit GPS
Das Notrufgerät funktioniert über das Mobilfunknetz und ortet die Position per GPS auch außerhalb der Wohnung. Sinnvoll bei Demenz mit Hinlauftendenz oder für Menschen, die noch viel unterwegs sind. Die Pflegekassen-Pauschale deckt dieses Modell oft nur anteilig.
Hausnotruf ohne festes Abo
Einmalige Anschaffung eines Geräts plus Servicegebühren pro Notruf. Wirtschaftlich nur, wenn die Pflegekasse keine Pauschale übernimmt – sonst ist die monatliche Vertragslösung über einen anerkannten Anbieter günstiger.
Wer Anspruch auf den Zuschuss hat
Der Anspruch auf einen Hausnotruf besteht laut Rahmenvertrag des GKV-Spitzenverbandes ab Pflegegrad 1, wenn die pflegebedürftige Person ganz oder einen großen Teil des Tages allein lebt und im Notfall nicht in der Lage wäre, selbst telefonisch Hilfe zu holen.
In der Praxis bedeutet das: Auch wer mit Partner oder Partnerin zusammenwohnt, kann Anspruch haben, wenn die zweite Person tagsüber arbeitet, regelmäßig länger außer Haus ist oder die Hilfe im Ernstfall nicht leisten könnte. Die Pflegekasse prüft diesen Punkt einzelfallbezogen, oft genügt eine kurze Schilderung des typischen Tagesablaufs.
Antrag
In vier Schritten zum Anschluss
Der Antrag beim Hausnotruf ist einer der einfachsten in der Pflegeversicherung – meist übernehmen Anbieter den Papierkram. Diese Reihenfolge hilft, nichts zu vergessen.
Was die Pauschale nicht abdeckt
Die 27,00 Euro pro Monat sind für den Basis-Anschluss eines anerkannten Hausnotruf-Systems gedacht: Bereitstellung des Geräts, 24-Stunden-Leitstelle, Wartung. Nicht enthalten sind Zusatzleistungen, die viele Familien aber sinnvoll finden:
- Mobile GPS-Ortung für Wege außerhalb der Wohnung – sinnvoll bei beginnender Demenz oder beim Spaziergang.
- Schlüsseldepot beim Anbieter, damit der Rettungsdienst die Wohnung ohne Tür-Aufbruch öffnen kann.
- Hausbesuche nach einem Notruf, wenn keine Angehörigen schnell vor Ort sein können.
Diese Zusatzleistungen kosten je nach Anbieter und Region zwischen rund 5 und 30 Euro im Monat. Manche werden vom Entlastungsbetrag oder über andere Hilfen mitfinanziert – fragen Sie vor Vertragsabschluss konkret nach.
Häufige Stolpersteine
Diese vier Punkte werden oft übersehen
Die monatliche Pauschale deckt nur den Basis-Anschluss. Wer ein GPS-Gerät, Hausbesuche oder ein Schlüsseldepot wünscht, bezahlt diese Zusatzleistungen privat oder klärt vorab eine andere Finanzierung.
Vorsicht bei alten Rechnungen oder Werbeunterlagen mit 25,50 Euro: Das war die Pauschale bis 31. März 2026. Seit 1. April 2026 gilt der neue Wert von 27,00 Euro – Anbieter mit altem Vertrag durften bis 31. Mai 2026 weiter abrechnen.
Notfallkontakte müssen aktuell gehalten werden. Wenn die hinterlegte Tochter umgezogen ist oder die Schlüsselnachbarin verstorben ist, läuft der Notruf ins Leere.
Hausnotruf ersetzt kein Smart Home und keine Hausärztin. Sturzsensoren oder Bewegungsmelder erkennen Auffälligkeiten – ein Hausnotruf alarmiert eine Leitstelle, sobald die Taste gedrückt wird.
Anbieterauswahl ohne Werbeversprechen
Anerkannte Anbieter haben einen Versorgungsvertrag nach § 78 SGB XI mit dem GKV-Spitzenverband oder mit einzelnen Pflegekassen. Eine aktuelle Liste der Vertragspartner führt der GKV-Spitzenverband; Pflegestützpunkt und Pflegekasse nennen außerdem konkrete Anbieter aus der Region.
Vor der Vertragsunterschrift hilft eine kurze Checkliste: Liegt ein Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse vor? Wie schnell antwortet die Leitstelle im Probealarm? Welche Zusatzleistungen sind im Vertrag enthalten, welche kosten extra? Gibt es eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat? Diese Punkte sind aussagekräftiger als ein Werbeprospekt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Hausnotruf-Zuschuss der Pflegekasse 2026 genau?
Seit 1. April 2026 übernimmt die Pflegekasse 27,00 Euro netto pro Monat für den Basis-Anschluss bei einem anerkannten Anbieter. Grundlage ist der neue Rahmenvertrag des GKV-Spitzenverbandes nach § 78 SGB XI. Bei umsatzsteuerpflichtigen Leistungserbringern kommt die Umsatzsteuer hinzu. Bis 31. März 2026 lag die Pauschale bei 25,50 Euro – diesen Wert finden Sie noch auf älteren Informationsblättern.
Ab welchem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse den Hausnotruf?
Bereits ab Pflegegrad 1. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person ganz oder einen großen Teil des Tages allein lebt und im Notfall nicht selbst telefonisch Hilfe holen könnte. Diese Bedingung steht im Rahmenvertrag des GKV-Spitzenverbandes und wird von den Pflegekassen einzelfallbezogen geprüft.
Übernimmt die Pflegekasse auch die Anschlussgebühr und Installation?
Die einmalige Anschlussgebühr für die Bereitstellung und Installation des Geräts wird im Rahmenvertrag separat geregelt und in der Regel ebenfalls von der Pflegekasse getragen. Zusatzleistungen wie GPS-Ortung, Hausbesuche oder ein Schlüsseldepot zählen nicht zur Pauschale; dafür entstehen private Zuzahlungen je nach Anbieter und Modell.
Wer betreibt eigentlich die Notrufzentrale?
Die Leitstellen werden meist von Wohlfahrtsverbänden, Hilfsorganisationen oder spezialisierten Dienstleistern betrieben und sind 24 Stunden am Tag erreichbar. Im Notfall klärt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter zunächst telefonisch die Lage, alarmiert dann je nach Situation Angehörige, Pflegedienst, Hausärztin oder den Rettungsdienst.
Funktioniert der Hausnotruf auch bei Stromausfall oder ohne Internet?
Ja. Anerkannte Geräte verfügen über einen Akku-Puffer, der mehrere Stunden Stromausfall überbrückt. Die Verbindung zur Leitstelle läuft je nach Modell über das Festnetz oder das Mobilfunknetz – ein eigener Internetanschluss oder WLAN ist für die Notruf-Funktion nicht erforderlich.
Was kostet der Hausnotruf, wenn kein Pflegegrad vorliegt?
Ohne Pflegegrad und Pflegekassen-Pauschale tragen die Kosten privat zwischen rund 20 und 50 Euro pro Monat, je nach Anbieter und Ausstattung. In manchen Fällen beteiligt sich die Krankenkasse über Hilfsmittel-Vorschriften, oder das Sozialamt übernimmt im Rahmen der Hilfe zur Pflege; eine Vorabklärung mit der zuständigen Stelle lohnt sich.
Der nächste Schritt
Wenn ein Pflegegrad bereits vorliegt, rufen Sie zuerst die Pflegekasse an und fragen nach anerkannten Hausnotruf-Anbietern in der Region. Liegt noch kein Pflegegrad vor, lohnt sich der Antrag auch dann, wenn Hausnotruf das einzige Hilfsmittel sein soll – schon Pflegegrad 1 öffnet die Tür zu mehreren Leistungen, vom Hausnotruf-Zuschuss über Pflegehilfsmittel bis zur Wohnraumanpassung. Wer ergänzend digitale Hilfen wie Sturzsensoren oder Bewegungsmelder einsetzen möchte, findet Hinweise in unserem Ratgeber zu Smart-Home-Lösungen für ältere Menschen.
Hinweis
Dieser Artikel ersetzt keine medizinische, pflegefachliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse, einen Pflegestützpunkt oder eine zugelassene Beratungsstelle.
Quellen und Stand
Stand dieses Ratgebers: Mai 2026. Geprüft wurden der Rahmenvertrag des GKV-Spitzenverbandes über die Versorgung mit Hausnotrufsystemen nach § 78 SGB XI (Inkrafttreten 1. April 2026), die FAQ-Erläuterungen des GKV-Spitzenverbandes (Stand 03/2026), § 40 SGB XI sowie die Leistungsübersicht 2026 des Bundesgesundheitsministeriums.
- GKV-Spitzenverband: Hausnotrufverträge nach § 78 SGB XI – Häufig gestellte Fragen (Stand 03/2026)
- GKV-Spitzenverband: Pflegehilfsmittelverträge – Übersicht und Vertragspartner
- BMG: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Übersicht)
- Gesetze im Internet: § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen