Zum Inhalt springen
ZuhauseSenioren
Zurück zur Übersicht
Erbe

Erbe & Testament: Was wirklich gilt – und was Familien zerlegt

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Manchmal ist das fair, manchmal das Gegenteil. Was Sie über Pflichtteil, Berliner Testament und steuerliche Freibeträge wissen sollten – ohne dass dabei jeder Satz vom Anwalt diktiert wird.

Portrait von Jannik Von Jannik Gründer · Redaktion · Technik 10 Min. Aktualisiert im April 2026

Etwa zwei Drittel aller Deutschen haben kein Testament. Bei jedem dritten Nachlass kommt es deshalb zu Streit innerhalb der Familie. Dabei ist ein gutes Testament weder kompliziert noch teuer – Sie müssen es nur einmal richtig machen.

Was passiert ohne Testament: die gesetzliche Erbfolge

Erben werden in Ordnungen eingeteilt. Wichtig: Solange jemand aus einer höheren Ordnung lebt, erbt niemand aus einer tieferen.

  • 1. Ordnung: Kinder, Enkel, Urenkel
  • 2. Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen
  • 3. Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins

Der Ehepartner steht neben diesen Ordnungen. Bei der häufigen Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Standard, wenn nicht notariell anders vereinbart) erbt der überlebende Partner die Hälfte, die andere Hälfte teilen sich die Kinder. Hat das Paar keine Kinder, erbt der Ehepartner drei Viertel, das letzte Viertel die Eltern (oder Geschwister).

Der Pflichtteil: das Recht, nicht enterbt zu werden

Auch wer im Testament komplett enterbt wurde, bekommt unter Umständen den Pflichtteil – die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, in Geld ausgezahlt. Pflichtteils-berechtigt sind: Kinder (oder bei deren Tod Enkel), Ehepartner, in seltenen Fällen Eltern. Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch – die können Sie also frei enterben.

Das eigenhändige Testament

Es muss komplett von Hand geschrieben sein – nicht getippt, nicht teilweise. Datum und Ort, Unterschrift mit Vor- und Nachname. Das war's. Kein Notar nötig. Kosten: 0 €.

  • Aufbewahrungsort: bei sich zu Hause oder kostenpflichtig beim Amtsgericht (umgerechnet ~75 € je nach Gericht). Die zweite Variante stellt sicher, dass es im Erbfall gefunden wird.
  • Mehrere Testamente: Das jüngste gilt – ältere können widerrufen werden.
  • Anpassungen: Idealerweise neu schreiben statt durchstreichen. Streichungen erzeugen Unklarheit.

Das Berliner Testament

Das gemeinschaftliche Testament für Eheleute: Erst erbt der überlebende Partner alles, dann erben die Kinder, was übrig ist. Beliebt, weil es den Ehepartner absichert.

Aber Vorsicht: Die Kinder haben trotzdem ihren Pflichtteilsanspruch beim ersten Todesfall. Wenn ein Kind diesen einfordert (etwa weil es das Verhältnis zu einem Stiefelternteil schwierig findet), fließt Geld aus dem Vermögen ab, das eigentlich den überlebenden Partner versorgen sollte. Lösung: Pflichtteilsstrafklausel – wer beim ersten Todesfall fordert, wird beim zweiten Todesfall nur den Pflichtteil erben.

„Das schönste Testament ist das, das die Familie nach dem Vorlesen nicht zerlegt – sondern verbindet."

Steuerliche Freibeträge (Stand 2026)

  • Ehepartner: 500.000 €
  • Kinder, Stiefkinder: 400.000 € pro Kind
  • Enkel: 200.000 €
  • Eltern, Großeltern (im Erbfall): 100.000 €
  • Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegerkinder: 20.000 €
  • Alle anderen: 20.000 €

Diese Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre – bei größeren Vermögen lohnt es sich, einen Teil schon zu Lebzeiten zu schenken (dieselben Freibeträge gelten auch dort).

Drei häufige Stolperfallen

  • Die selbstbewohnte Immobilie: Erbt der Ehepartner und nutzt das Haus mindestens 10 Jahre selbst, fällt keine Erbschaftsteuer an. Verkauft er früher, schon. Wichtig zu wissen.
  • Lebensversicherungen: Wer im Versicherungsvertrag als Bezugsberechtigter eingetragen ist, bekommt das Geld – unabhängig vom Testament. Vertrag prüfen!
  • Gemeinsame Konten: Sind kein Erbteil, sondern gehören zur Hälfte schon vorher dem überlebenden Inhaber. Nur die andere Hälfte fällt in den Nachlass.

Wann Sie zur Notarin sollten

Bei größerem Vermögen, mehreren Immobilien, einem Familienunternehmen, Patchwork-Familien oder behinderten Erben (Behindertentestament) lohnt sich der Gang zum Notar. Kosten: gestaffelt nach Vermögen, bei 500.000 € etwa 1.000–1.300 € – einmalig. Im Erbfall sparen Sie sich oft den Erbschein, der nochmal etwa so viel kostet.

Das wichtigste Gespräch

Reden Sie mit Ihren Kindern vorher. Nicht über jedes Detail, aber über die Grundstruktur. Überraschungen im Testament zerlegen Familien zuverlässiger als jede Ungerechtigkeit. Wer bei einem Spaziergang sagen kann: „Ich habe entschieden, dass …", erspart später Erbstreit, dem niemand mehr begegnen kann.

Auch lesenswert

Weitere Themen für Sie

Alle Themen