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Pflegegrade & Leistungen: Was Ihnen zusteht – wirklich

Pflegegrad 1 bis 5 entscheidet, wieviel Geld, wieviel Hilfe und wieviel Selbstbestimmung Sie bekommen. Hier ist die Anleitung, die Sie sich von der Pflegekasse gewünscht hätten.

Portrait von Jenny Von Jenny Redaktion · Pflege & Familie 11 Min. Aktualisiert im April 2026

Der Pflegegrad ist nicht „nur eine Zahl“. Er entscheidet, ob ein Treppenlift bezuschusst wird, ob ein Pflegedienst kommt und ob die Tochter den Beruf reduzieren kann, ohne in die Altersarmut zu rutschen. Trotzdem haben über eine Million Menschen in Deutschland einen Pflegegrad – und nutzen ihn nicht.

Was die fünf Pflegegrade bedeuten

Seit 2017 gibt es nicht mehr „Pflegestufen“, sondern Pflegegrade. Sie messen nicht nur, wieviel Hilfe jemand körperlich braucht, sondern auch geistig und sozial.

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung. Anspruch auf Entlastungsbetrag, Hausnotruf, Wohnumfeldverbesserung.
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung. Pflegegeld 347 € oder Sachleistungen bis 796 €.
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung. 599 € bzw. 1.497 €.
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung. 800 € bzw. 1.859 €.
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen. 990 € bzw. 2.299 €.

(Beträge nach der Reform 2025 – Stand 2026.)

Wie wird begutachtet?

Ein:e Gutachter:in des Medizinischen Dienstes (MD) kommt nach Hause und bewertet sechs Lebensbereiche – darunter Mobilität, geistige Fähigkeiten, Selbstversorgung und soziale Kontakte. Daraus entsteht ein Punktwert, und dieser Punktwert ergibt den Pflegegrad.

So bereiten Sie den Termin vor

  • Führen Sie eine Woche lang ein Pflegetagebuch – wann braucht es Hilfe, wie lange?
  • Halten Sie alle Diagnosen, Medikamentenpläne und Arztberichte bereit.
  • Stellen Sie sich nicht „besser“ dar als Sie sind. Viele Senior:innen unterschätzen aus Stolz, was sie nicht mehr können.
  • Bitten Sie eine Vertrauensperson, beim Termin dabei zu sein – als zweites Paar Ohren.
„Die Begutachtung ist kein Examen. Sagen Sie, was an einem schlechten Tag los ist – nicht, was an einem guten Tag noch geht.“

Was tun, wenn der Bescheid zu niedrig ausfällt?

Etwa jeder dritte Bescheid wird auf Widerspruch hin korrigiert. Sie haben nach Eingang vier Wochen Zeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen, eine ausführliche Begründung können Sie nachreichen. Lassen Sie sich spätestens jetzt vom Pflegestützpunkt oder einem Sozialverband (VdK, SoVD) helfen – das ist kostenlos.

Drei Leistungen, die fast jede:r vergisst

  • Wohnumfeldverbesserung: bis zu 4.180 € pro Maßnahme – für Treppenlift, Badumbau, Türverbreiterung.
  • Pflegekurse für Angehörige – kostenlos, gesetzlich verankert.
  • Zusätzliche Leistungen für Demenz: zusätzlicher Betreuungsbeitrag und alltagstaugliche Unterstützung.

Antragstellung: der erste Anruf zählt

Der Pflegegrad gilt rückwirkend ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Ein Anruf bei der Pflegekasse („Ich beantrage hiermit Pflegeleistungen“) reicht – die Formulare kommen per Post hinterher. Warten Sie nicht auf den „richtigen Moment“. Pflegebedarf ändert sich selten zum Guten.

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