Etwa jede:r fünfte Rentner:in in Deutschland muss mit unter 1.000 € im Monat auskommen. Viele wissen nicht, dass sie Anspruch auf zusätzliche Leistungen haben – oder schämen sich, sie zu beantragen. Was Sie wissen sollten, ohne dass „Sozialhilfe" nach Stigma klingt.
Die Grundsicherung im Alter
Wenn Ihre Rente plus eventuelle weitere Einkünfte unter dem Existenzminimum liegt (Stand 2026 etwa 1.000 € im Westen, je nach Wohnort), haben Sie Anspruch auf Grundsicherung. Wichtig:
- Antrag beim örtlichen Sozialamt, nicht bei der Rentenversicherung.
- Kein Rückgriff auf Kinder, solange diese unter 100.000 € jährlich verdienen – das schreckt viele unnötig ab.
- Vermögensfreigrenze: 10.000 € pro Person, beim selbstbewohnten Eigenheim deutlich höher.
- Miete, Heizkosten, Krankenversicherung werden zusätzlich übernommen.
Wohngeld – die unterschätzte Option
Seit der Wohngeldreform 2023 haben deutlich mehr Menschen Anspruch – inklusive Heizkostenkomponente. Selbst Rentnerinnen mit 1.500 € im Monat bekommen in vielen Städten Wohngeld, vor allem in München, Berlin, Hamburg, Frankfurt. Antrag bei der Wohngeldstelle der Stadt. Ein Onlinerechner der Bundesregierung („Wohngeldrechner") kalkuliert den Anspruch in 5 Minuten.
Was viele liegen lassen
1. Mütterrente
Für jedes vor 1992 geborene Kind erhalten Mütter (oder Väter, sofern sie erzogen haben) bis zu 2,5 Entgeltpunkte zusätzlich. Das sind etwa 100 € monatlich pro Kind. Bei drei Kindern fast 300 € lebenslang. Wer nie aktiv beantragt hat, sollte eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung anstoßen.
2. Witwenrente / Witwerrente
Standard: 55 % der Rente des Verstorbenen, bei sehr hohem Einkommen weniger. Antrag muss aktiv gestellt werden – die Rentenversicherung erfährt vom Tod nicht automatisch in jedem Fall. Frist: 3 Monate für rückwirkende Auszahlung. Danach läuft sie nur ab Antragsmonat.
3. Schwerbehindertenausweis
Ab Grad der Behinderung (GdB) 50 gibt es echte Vorteile: zusätzlicher Steuerfreibetrag bis 2.840 € jährlich, ermäßigter Eintritt in Museen, bei manchen GdB-Stufen kostenfreie Bahnfahrt im Nahverkehr. Viele Krankheiten erfüllen die Kriterien (schwere Diabetes, Rheuma, Krebs in den ersten 5 Jahren nach Behandlung). Antrag beim Versorgungsamt.
„Sozialleistungen sind kein Almosen. Sie sind ein Vertrag, den Sie über Jahrzehnte mit eingezahlt haben. Holen Sie sich, was vereinbart ist."
Steuern in der Rente: oft einfacher als gedacht
Wer 2026 in Rente geht, muss 84 % seiner Rente versteuern (jedes Jahr steigt dieser Anteil). Aber: Mit dem Grundfreibetrag (12.084 € pro Person, 24.168 € verheiratet) bleibt die Standardrente oft steuerfrei. Erst bei zusätzlichen Einkünften (Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Betriebsrente) wird's steuerpflichtig.
Tipp: Die Steuererklärung mit ELSTER ist auch für Rentner:innen zumutbar – meist 30 Minuten Arbeit. Die Werbungskostenpauschale für Rentner liegt bei 102 €, die Sonderausgabenpauschale bei 36 €. Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge sind komplett absetzbar.
Rente und Nebenjob
Seit 2023 gilt: Wer die Regelaltersrente bezieht, darf unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Wer mit 63 (Frührente) Geld bekommt und weiterhin arbeitet, sollte die Grenze von 521 € pro Monat (Minijob) im Auge behalten – darüber wird nachträglich verrechnet.
Wenn das Geld nicht reicht – wo Sie Hilfe finden
- Sozialverband VdK oder SoVD: kostenlose Beratung zu Rente, Anträgen, Widerspruch. Mitgliedsbeitrag rund 100 € im Jahr, der erste Termin oft schon vor Eintritt.
- Caritas, Diakonie, AWO: betreiben in den meisten Städten Sozialberatungsstellen, oft kostenlos.
- Tafel (über 970 Standorte): Lebensmittel zu symbolischen Preisen. Anspruch ab Bezug von Grundsicherung oder ähnlich niedrigem Einkommen.
- Stromsperre droht? Bezirkskommune oder Caritas anrufen – fast jede hat einen Notfonds, der Stromkonten ausgleicht.
Drei Schritte, die jede Rentnerin gehen sollte
- Bei der Rentenversicherung eine kostenlose Renteninformation und Kontenklärung einholen. Tel. 0800 1000 480 70.
- Mit dem Wohngeldrechner der Bundesregierung 5 Minuten testen.
- Vor dem 65./67. Geburtstag den Renteneintritt mit der Hausärztin durchsprechen — manche Krankheiten reichen für eine vorzeitige Erwerbsminderungs- oder Schwerbehindertenrente.