Pflege zu Hause
Pflegefall plötzlich: Was tun in den ersten 72 Stunden?
Ein Sturz, ein Schlaganfall, eine rasche Verschlechterung: Wenn ein Angehöriger plötzlich Pflege braucht, zählt nicht Perfektion, sondern Reihenfolge. Diese Checkliste hilft, die ersten 72 Stunden zu strukturieren — medizinisch, organisatorisch und familiär.
Von Jenny · Stand: Mai 2026 · Aktualisiert am 21. Mai 2026
Das Wichtigste zuerst: Nicht alles gleichzeitig lösen
Ein plötzlicher Pflegefall fühlt sich an, als müssten alle Entscheidungen sofort fallen: Pflegegrad, Pflegedienst, Hilfsmittel, Wohnung, Vollmachten, Geld. In Wahrheit gibt es eine sinnvollere Reihenfolge. Zuerst wird die akute Sicherheit für die nächsten Stunden und Tage geklärt. Danach folgen Antrag, Beratung und dauerhafte Organisation.
Der Satz, der in den ersten Telefonaten hilft: „Wir haben eine akute Versorgungslücke und brauchen Beratung zur Pflege zu Hause.“ Damit verstehen Pflegekasse, Pflegestützpunkt, Klinik-Sozialdienst und Pflegedienst schneller, dass es nicht um eine allgemeine Auskunft geht.
0 bis 6 Stunden: Sicherheit und Zuständigkeit klären
Prüfen Sie zuerst nüchtern, ob die Person gerade sicher versorgt ist.
- Medizinisch: Gibt es neue Lähmungen, Atemnot, Brustschmerz, Verwirrtheit, starke Schmerzen oder Sturzfolgen? Dann Hausarzt, ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 oder im Notfall 112 kontaktieren.
- Alltag: Kann die Person essen, trinken, zur Toilette, Medikamente nehmen und nachts sicher aufstehen?
- Wohnung: Gibt es Stolperfallen, Treppen, fehlende Haltegriffe oder ein Bett, aus dem Aufstehen kaum möglich ist?
- Begleitung: Wer bleibt heute Abend und in der Nacht erreichbar?
Bestimmen Sie außerdem eine Hauptansprechperson. Diese Person führt eine einfache Notizliste: Datum, Uhrzeit, Gesprächspartner, Ergebnis, nächster Schritt. Das wirkt banal, spart aber in Krisentagen sehr viel Kraft.
6 bis 24 Stunden: Pflegekasse und Beratung einschalten
Wenn absehbar ist, dass regelmäßig Hilfe nötig bleibt, rufen Sie die Pflegekasse der betroffenen Person an. Die Pflegekasse sitzt bei der Krankenkasse; die Telefonnummer steht meist auf der Versichertenkarte. Ein formloser Satz genügt:
„Hiermit beantragen wir Leistungen der Pflegeversicherung, weil seit dem [Datum] ein regelmäßiger Hilfebedarf besteht. Bitte senden Sie die Unterlagen und vermerken Sie den Antragseingang.“
Warum das wichtig ist: Leistungen der Pflegeversicherung beginnen grundsätzlich nicht beliebig rückwirkend, sondern hängen am Antrag. Der frühe Antrag hält die Tür offen, auch wenn die Begutachtung später stattfindet.
Parallel lohnt sich ein Anruf beim Pflegestützpunkt. Dort bekommen Familien kostenlos und neutral einen Überblick: Welche Leistungen kommen infrage, welche Dienste gibt es vor Ort, welche Anträge sind dringend?
24 bis 48 Stunden: Bedarf sichtbar machen
Für die spätere Begutachtung zählt nicht, wie die Familie die Situation nennt, sondern wobei im Alltag Hilfe nötig ist. Schreiben Sie deshalb sofort mit — kurz, konkret, ohne Schönfärberei.
| Bereich | Beispiele, die Sie notieren sollten |
|---|---|
| Mobilität | Aufstehen, Umsetzen, Treppen, Wege in der Wohnung |
| Selbstversorgung | Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettengang |
| Medikamente & Behandlung | Tabletten richten, Insulin, Verbände, Arzttermine |
| Orientierung | Vergesslichkeit, Weglaufen, Herd vergessen, Nachtunruhe |
| Haushalt | Einkaufen, Kochen, Wäsche, Müll, Reinigung |
Drei konkrete Zeilen reichen oft mehr als lange Beschreibungen: „Dienstag 7:20 Uhr: Hilfe beim Aufstehen und Waschen, 35 Minuten.“ Oder: „Nachts zweimal zur Toilette begleitet, sonst Sturzgefahr.“
48 bis 72 Stunden: Versorgung für die nächste Woche bauen
Jetzt geht es um eine Übergangslösung, die realistisch hält. Mögliche Bausteine:
- Ambulanter Pflegedienst für Körperpflege, Medikamentengabe oder Anziehen.
- Häusliche Krankenpflege, wenn medizinische Behandlungspflege ärztlich verordnet wird.
- Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollator, Toilettenstuhl, Duschhocker oder Hausnotruf.
- Kurzzeitpflege, wenn die Wohnung noch nicht sicher ist oder Angehörige die Versorgung nicht leisten können.
- Entlastung durch Familie und Nachbarschaft: konkrete Schichten statt vager Hilfsangebote.
Wichtig: Niemand sollte eine Pflege zusagen, die körperlich, zeitlich oder seelisch nicht leistbar ist. Sagen Sie im Beratungsgespräch offen, was nicht geht — zum Beispiel Nachtaufsicht, Heben, Treppen oder Alleinlassen.
Die 10-Minuten-Unterlagenmappe
Legen Sie eine Mappe oder einen digitalen Ordner an. Für den Anfang reichen:
- Versichertenkarte und Pflegekassen-Kontakt
- Medikamentenplan
- Arztbriefe, Krankenhaus- oder Reha-Unterlagen
- vorhandene Vollmachten und Patientenverfügung
- Kontaktdaten wichtiger Angehöriger
- Liste der Diagnosen und Hilfsmittel
- Notizen zum Hilfebedarf der letzten Tage
Diese Mappe begleitet später Arztgespräche, Pflegedienst-Erstbesuch und Begutachtung.
Wenn die Familie uneinig ist
Akute Pflege bringt alte Rollen schnell an die Oberfläche. Hilfreich ist eine kurze Aufgabenliste statt Grundsatzdebatten:
- Wer telefoniert mit Pflegekasse und Pflegestützpunkt?
- Wer übernimmt Einkäufe und Medikamente?
- Wer ist nachts erreichbar?
- Wer prüft Vollmachten und Unterlagen?
- Wer darf keine Pflegeaufgaben übernehmen, kann aber organisatorisch helfen?
Pflege lässt sich selten gerecht im Bauchgefühl verteilen. Sie wird tragfähiger, wenn Aufgaben konkret, begrenzt und sichtbar sind.
Nächster sinnvoller Schritt
Wenn Sie nur eine Sache direkt nach diesem Artikel tun: Rufen Sie die Pflegekasse an und stellen Sie den formlosen Antrag. Danach vereinbaren Sie einen Termin beim Pflegestützpunkt. Damit sind die wichtigsten Fristen und die neutrale Beratung angestoßen.
Hinweis
Dieser Ratgeber ersetzt keine medizinische, pflegefachliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Bei akuten Symptomen wenden Sie sich an ärztliche Hilfe; bei Anträgen und Leistungen an Pflegekasse oder Pflegestützpunkt.
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium — Pflegeleistungen und Pflegeberatung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de
- § 7a SGB XI — Pflegeberatung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__7a.html
- § 18 SGB XI — Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18.html
- Zentrum für Qualität in der Pflege — Beratungssuche: https://www.zqp.de/beratung-pflege/