Kurzantwort
Wenn Sie nur drei Dinge mitnehmen
- 1 Die monatlichen Beträge für Pflegegeld, Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag wurden zum 1. Januar 2025 dynamisiert; sie gelten 2026 unverändert weiter.
- 2 Pflegegrad 1 bringt zwar kein Pflegegeld, aber den vollen Entlastungsbetrag von 131 € monatlich sowie Pflegehilfsmittel, Hausnotruf-Zuschuss und Wohnumfeld-Maßnahmen.
- 3 Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich kombinieren; die Pflegekasse entscheidet im Bescheid auf Antrag – Sie sind nicht auf eine Form festgelegt.
Die Pflegeversicherung kennt nicht „eine“ Leistung, sondern ein Geflecht aus Geldleistungen, Sachleistungen und Pauschalen, die jeweils eigene Antrags- und Abrechnungswege haben. Wer den Bescheid in der Hand hält, steht oft vor der Frage: Was kann ich heute schon abrufen, was muss separat beantragt werden und wo lohnt es sich, Belege zu sammeln?
Dieser Pillar-Hub bündelt die Pflegekassenleistungen, die 2026 tatsächlich gelten – mit Beträgen, Rechtsgrundlagen und Verweisen in die einzelnen Vertiefungsartikel. Eine vollständige Übersicht inklusive Begutachtung, Pflegegradlogik und Tagespflege finden Sie ergänzend im Hub Pflegegrade & Leistungen 2026; die Anleitung zum Antrag steht in Pflegegrad beantragen 2026.
Leistungsübersicht
Welche Beträge die Pflegekasse 2026 zahlt
Die Beträge sind gesetzliche Höchstwerte; ob sie im Einzelfall ausgezahlt werden, entscheidet die Pflegekasse auf Grundlage von Pflegegrad, Leistungsart und vorgelegten Nachweisen. Pflegegeld und Pflegesachleistung können kombiniert werden.
| Leistung (Rechtsgrundlage) | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld (§ 37) | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung (§ 36) | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag (§ 45b) | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Verhinderungspflege jährlich (§ 39) | – | 1.685 € | 1.685 € | 1.685 € | 1.685 € |
| Gemeinsamer Jahresbetrag VP + KZP | – | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
| Hausnotruf-Pauschale monatlich (§ 78) | 27,00 € | 27,00 € | 27,00 € | 27,00 € | 27,00 € |
| Wohnraumanpassung je Maßnahme (§ 40 Abs. 4) | bis 4.180 € | bis 4.180 € | bis 4.180 € | bis 4.180 € | bis 4.180 € |
Pflegegeld oder Pflegesachleistung – die Grundsatzfrage
Pflegegeld ist für Familien gedacht, die die Pflege im Wesentlichen selbst organisieren, etwa durch Angehörige oder nahestehende Personen. Pflegesachleistungen werden dagegen direkt für einen ambulanten Pflegedienst eingesetzt. Beides lässt sich auch kombinieren, wenn ein Teil der Pflege privat und ein Teil durch einen Dienst übernommen wird (Kombinationsleistung).
Praktisch heißt das: Die Tabelle zeigt nicht automatisch, welche Leistung für Sie die beste ist. Sie zeigt den Rahmen. Die passende Mischung hängt davon ab, wer tatsächlich hilft, wie belastbar diese Person ist und ob es in der Region freie Pflegedienste gibt. Die gewählte Aufteilung kann monatlich angepasst werden. Wer parallel zur Geldleistungsfrage rechtliche Vorsorge regeln möchte – Vollmacht, Patientenverfügung oder Betreuung –, findet das im Ratgeber Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Sechs Leistungen, eine Pflegeversicherung
Die wichtigsten Geldleistungen im Detail
Jede Leistung folgt eigenen Regeln. Die folgenden Karten ordnen Anspruchsvoraussetzungen, Beträge und Antragsweg; jede Karte verlinkt auf einen vertiefenden Artikel.
Pflegegeld
Pflegegeld erhält, wer überwiegend von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt wird. Die Pflegekasse zahlt es monatlich direkt an die pflegebedürftige Person aus, die frei darüber verfügen kann – etwa, um pflegende Angehörige zu unterstützen.
§ 37 SGB XI · Beträge ab 2025 dynamisiert · 2026 unverändert
Pflegesachleistung
Pflegesachleistungen rechnet ein zugelassener ambulanter Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Sie kommen infrage, wenn körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung oder Hilfe im Haushalt regelmäßig durch eine Fachkraft übernommen werden soll.
§ 36 SGB XI · Betrag wird aus dem Sachleistungsvolumen abgerufen
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € monatlich bzw. 1.572 € im Kalenderjahr steht in allen Pflegegraden 1 bis 5 zu. Er finanziert anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Verhinderungspflege oder Tages- und Nachtpflege; Restbeträge bleiben begrenzt übertragbar.
§ 45b SGB XI · seit 01.01.2025 auf 131 € dynamisiert
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege springt ein, wenn die Hauptpflegeperson krank, in Urlaub oder anderweitig verhindert ist. Standalone stehen ab Pflegegrad 2 bis zu 1.685 € im Kalenderjahr zur Verfügung. Über das gemeinsame Jahresbudget mit der Kurzzeitpflege erhöht sich das Volumen auf 3.539 €.
§ 39 SGB XI · gemeinsamer Jahresbetrag mit Kurzzeitpflege seit 01.07.2025
Hausnotruf
Die Pflegekasse beteiligt sich an den monatlichen Kosten für ein Hausnotruf-System, wenn dieses einen Notruf rund um die Uhr sicherstellt. Maßgeblich ist die Rahmenvertragspauschale des GKV-Spitzenverbands; ab 01.04.2026 sind das 27,00 € im Monat.
§ 78 SGB XI · Rahmenvertrag GKV-SV gültig ab 01.04.2026
Wohnraumanpassung
Für einzelne Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung – etwa bodengleiches Bad, Rampe, Treppenlift oder Türverbreiterung – zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 €. Mehrere Personen einer Wohngemeinschaft können den Zuschuss kombinieren.
§ 40 Abs. 4 SGB XI · je Maßnahme; Erhöhung bei mehreren Berechtigten
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gemeinsam denken
Seit dem 1. Juli 2025 stehen Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI und Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI ab Pflegegrad 2 in einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €. Familien müssen nicht mehr starr trennen, welcher Topf für welchen Anlass genutzt wird; die Pflegekasse rechnet Aufwendungen aus beiden Leistungen aus demselben Volumen ab. Wer das gemeinsame Budget nicht ausschöpfen will, kann die Verhinderungspflege weiterhin standalone bis zu 1.685 € im Kalenderjahr nutzen.
In der Praxis hilft das vor allem, wenn die Hauptpflegeperson kurzfristig ausfällt: Krankenhaus, eigener Pflegebedarf, kurzer Urlaub. Wichtig ist, dass die Vertretungspflege zuvor mindestens sechs Monate übernommen wurde; ohne diese Vorpflegezeit greift die Verhinderungspflege erst nach Ablauf der Frist.
Reihenfolge
Vier Schritte vom Antrag zur ausgezahlten Leistung
Pflegekasse anrufen oder formlos schreiben: „Ich beantrage Leistungen aus der Pflegeversicherung.“ Der Antrag wirkt ab dem Ersten des Eingangsmonats.
Pflegegrad-Begutachtung erleben und Bescheid abwarten; ohne Pflegegrad keine Geldleistungen, ausgenommen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Sonderfällen.
Im Bescheid Leistungsart festlegen – Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombination – und einzeln Wohnraumanpassung, Hausnotruf oder Entlastungsbetrag beantragen.
Belege, Rechnungen und Quittungen für Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag sammeln; die Pflegekasse erstattet nur dokumentierte Aufwendungen.
Wer noch keinen Pflegegrad hat, startet mit der Anleitung Pflegegrad beantragen 2026: Sie sortiert Antrag, Pflegetagebuch, Begutachtung und Widerspruchsfrist.
Pflegegrad als Eintrittstor in jede Geldleistung
Ob 131 € Entlastungsbetrag oder 990 € Pflegegeld – ohne anerkannten Pflegegrad fließt keine reguläre Geldleistung. Maßgeblich ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst auf Basis von sechs Lebensbereichen. Diese Module sind seit der Pflegereform 2017 stabil; neu sind seit 2025 die dynamisierten Beträge und seit Mitte 2025 der gemeinsame Jahresbetrag. Wer schon einen Pflegegrad hat, kann eine Höherstufung beantragen, sobald sich der Pflegebedarf dauerhaft verändert – sie wirkt ab dem Antragsmonat.
Pflegegrad 1 wird häufig unterschätzt, weil noch kein Pflegegeld fließt. Gerade in dieser frühen Phase wirken Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und Wohnumfeldzuschüsse aber besonders entlastend; eine Vertiefung dazu finden Sie im Hub Pflege zu Hause organisieren.
Belege
Welche Nachweise die Pflegekasse erwartet
Pflegegeld wird ohne Einzelbeleg ausgezahlt; die Pflegekasse prüft über die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI, ob die häusliche Pflege sichergestellt ist. Anders bei Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und Wohnumfeldzuschuss: Hier reicht die Pflegekasse nur gegen Rechnung, Quittung oder Vertrag aus.
Praktischer Tipp: Sammeln Sie Belege monatlich in einer Pflege-Mappe (digital oder analog). Vor allem beim Entlastungsbetrag verfallen Restbeträge sonst übergangsweise – die Mittel des Vorjahres sind nur bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar.
Häufige Fragen
Pflegekassenleistungen 2026 – FAQ
- Bekommt jeder mit Pflegegrad das volle Pflegegeld ausgezahlt?
- Nein. Pflegegeld nach § 37 SGB XI setzt voraus, dass die pflegebedürftige Person zu Hause überwiegend privat gepflegt wird – etwa durch Angehörige. Ein Pflegedienst, der zusätzlich übernimmt, reduziert das Pflegegeld anteilig (Kombinationsleistung). Wer ausschließlich einen Pflegedienst beauftragt, erhält stattdessen Pflegesachleistung. Pflegegrad 1 löst noch kein Pflegegeld aus.
- Wie hoch ist das Pflegegeld in den Pflegegraden 2 bis 5 im Jahr 2026?
- Pflegegrad 2 erhält 347 € im Monat, Pflegegrad 3 bekommt 599 €, Pflegegrad 4 liegt bei 800 € und Pflegegrad 5 bei 990 € pro Monat. Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 dynamisiert und gelten 2026 unverändert; eine weitere turnusmäßige Anpassung ist nach BMG-Stand frühestens 2028 vorgesehen.
- Ist der Entlastungsbetrag 2026 tatsächlich auf 131 € gestiegen?
- Ja. Mit der Pflegereform 2024 wurde der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zum 1. Januar 2025 von 125 € auf 131 € monatlich angehoben. Im Kalenderjahr stehen damit 1.572 € zur Verfügung. Der Betrag gilt in den Pflegegraden 1 bis 5 gleich; Restbeträge sind bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragbar.
- Was bedeutet der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?
- Seit dem 1. Juli 2025 steht in den Pflegegraden 2 bis 5 ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € für Verhinderungspflege (§ 39) und Kurzzeitpflege (§ 42) zur Verfügung. Die Pflegekasse zieht Aufwendungen aus beiden Leistungen aus diesem Topf ab. Standalone-Verhinderungspflege bleibt mit 1.685 € im Kalenderjahr möglich, wenn das Kombi-Budget nicht ausgeschöpft wird.
- Wie viel zahlt die Pflegekasse 2026 zur Hausnotruf-Pauschale?
- Der GKV-Spitzenverband hat im Rahmenvertrag nach § 78 SGB XI die Hausnotruf-Pauschale auf 27,00 € monatlich festgesetzt; gültig ab 1. April 2026. Voraussetzung sind ein anerkanntes 24/7-System und ein bestehender Pflegegrad. Einrichtungskosten werden zusätzlich pauschal bezuschusst; die Konditionen unterscheiden sich je nach Anbieter und Vertragsmodell.
- Wofür darf der Zuschuss zur Wohnraumanpassung verwendet werden?
- Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bezuschusst die Pflegekasse einzelne Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung mit bis zu 4.180 €. Anerkannt sind etwa bodengleiches Bad, Treppenlift, Rampe, Türverbreiterung oder das Anbringen von Haltegriffen. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann sich der Zuschuss pro Maßnahme auf maximal 16.720 € erhöhen.
- Sind die Geldleistungen ein garantierter Anspruch oder Einzelfallentscheidung?
- Die Beträge sind gesetzliche Höchstgrenzen. Ob und in welcher Höhe sie im Einzelfall ausgezahlt werden, prüft die Pflegekasse auf Grundlage von Pflegegrad, gewählter Leistungsart und vorgelegten Belegen. Pflegegeld wird etwa nur bei privat sichergestellter Pflege gezahlt; Wohnumfeldzuschüsse setzen eine konkrete Maßnahme voraus. Eine pauschale Auszahlung gibt es nicht.
- Was passiert, wenn der Pflegegrad zu niedrig festgestellt wurde?
- Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids ist schriftlicher Widerspruch möglich. Ein kurzer Satz wahrt die Frist; die Begründung darf nachgereicht werden. Pflegestützpunkt, Sozialverbände und Verbraucherzentrale unterstützen kostenfrei. Auch eine spätere Höherstufung ist jederzeit möglich, sobald sich der Pflegebedarf dauerhaft verändert – sie wirkt ab dem Antragsmonat.
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Vertiefen Sie einzelne Leistungen
Quellen, Faktencheck und Stand
Faktencheck: Die Beträge für Pflegegeld (347 € / 599 € / 800 € / 990 €), Pflegesachleistung (796 € / 1.497 € / 1.859 € / 2.299 €), Entlastungsbetrag (131 €/Monat, 1.572 €/Jahr), Verhinderungspflege (1.685 €/Jahr standalone, 3.539 € gemeinsamer Jahresbetrag mit Kurzzeitpflege) sowie der Wohnraumanpassung bis 4.180 € je Maßnahme sind gegen die Leistungsübersicht des Bundesgesundheitsministeriums und die Verlautbarungen des GKV-Spitzenverbandes für 2026 geprüft. Die Hausnotruf-Pauschale von 27,00 € monatlich folgt dem Rahmenvertrag nach § 78 SGB XI mit Geltung ab 1. April 2026. Stand: Mai 2026.
- Bundesgesundheitsministerium: Leistungsbeträge 2026 (PDF)
- GKV-Spitzenverband: Pflegeversicherung – Leistungen und Beträge
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
- § 37 SGB XI – Pflegegeld
- § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 78 SGB XI – Rahmenverträge mit Pflegehilfsmitteln
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine pflegerechtliche oder sozialrechtliche Einzelfallberatung. Pflegestützpunkte sind bundesweit kostenfrei, ebenso die Sozialverbände VdK und SoVD. Ergänzende Vorsorgethemen finden Sie unter Erbe und Testament rechtssicher regeln.