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Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat richtig nutzen

Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 für die Pflegegrade 1 bis 5 einheitlich 131 € pro Monat. Er ist zweckgebunden und wird für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt.

Redaktion ZuhauseSenioren 11 Min. Aktualisiert im April 2026

Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Der Betrag wird in der Regel nicht frei aufs Konto ausgezahlt, sondern für anerkannte Leistungen zur Unterstützung im Alltag eingesetzt – etwa stundenweise Betreuung, Begleitung zu Terminen oder Hilfen im Haushalt durch zugelassene Anbieter. Nicht verbrauchte Monatsbeträge bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar.

Stand 08.06.2026: Der PNOG-Referentenentwurf würde Entlastungsleistungen neu ordnen. Noch ist das kein beschlossenes Gesetz; die 131 Euro bleiben nach aktueller Rechtslage der praktische Ausgangspunkt.

Das Wichtigste in Kürze

  • 131 € monatlich einheitlich für Pflegegrad 1 bis 5.
  • Zweckbindung: nur anerkannte Anbieter und Angebote zur Unterstützung im Alltag.
  • Ansparen möglich: nicht aufgebrauchte Beträge sind bis zum 30. Juni des Folgejahres verfügbar.

Vertiefung: Praxis-Beispiele, typische Fehler und der Umgang mit Restbeträgen stehen bereits im ausführlichen Ratgeber Entlastungsbetrag 2026: 131 Euro monatlich richtig nutzen. Eine aktualisierte Vollversion mit Praxis-Block zur BSG-Linie zur Zweckbindung erscheint am 26. Mai 2026.

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