Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Der Betrag wird in der Regel nicht frei aufs Konto ausgezahlt, sondern für anerkannte Leistungen zur Unterstützung im Alltag eingesetzt – etwa stundenweise Betreuung, Begleitung zu Terminen oder Hilfen im Haushalt durch zugelassene Anbieter. Nicht verbrauchte Monatsbeträge bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar.
Stand 08.06.2026: Der PNOG-Referentenentwurf würde Entlastungsleistungen neu ordnen. Noch ist das kein beschlossenes Gesetz; die 131 Euro bleiben nach aktueller Rechtslage der praktische Ausgangspunkt.
Das Wichtigste in Kürze
- 131 € monatlich einheitlich für Pflegegrad 1 bis 5.
- Zweckbindung: nur anerkannte Anbieter und Angebote zur Unterstützung im Alltag.
- Ansparen möglich: nicht aufgebrauchte Beträge sind bis zum 30. Juni des Folgejahres verfügbar.
Vertiefung: Praxis-Beispiele, typische Fehler und der Umgang mit Restbeträgen stehen bereits im ausführlichen Ratgeber Entlastungsbetrag 2026: 131 Euro monatlich richtig nutzen. Eine aktualisierte Vollversion mit Praxis-Block zur BSG-Linie zur Zweckbindung erscheint am 26. Mai 2026.